In unserer heutigen Gesellschaft ist das meiste, man könnte auch sagen nahezu alles geregelt und reglementiert. Was die Gesetzgebung auf den verschiedenen Ebenen von Bund und Ländern sowie in den Städten und Gemeinden nicht erfasst, das wird im Einzelfall durch Gerichtsentscheidungen der verschiedenen Instanzen sozusagen nachjustiert. Das Ergebnis daraus ist ein zunehmend komplexer sowie komplizierter Rechtsumgang für den Bürger als Endverbraucher. Solange alles richtig und in geordneten Bahnen verläuft, ist alles gut. Aber wehe nicht, wenn also eine davon abweichende Situation eintritt. Die muss keineswegs selbst verursacht oder gar verschuldet sein. Jeder kann zu jeder Zeit in ein Ereignis hineingezogen beziehungsweise verwickelt werden, an dem er vom Ursprung her gar nicht beteiligt ist.
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, der ist von einer auf die andere Minute ein Unfallbeteiligter. Er muss sich dazu äußern bis hin vor Gericht erscheinen, ob er will oder nicht. Jetzt beginnt für den Betroffenen der Marsch durch den Rechtsdschungel; obwohl er frühmorgens nichts anderes gewollt hat als pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ähnlich ergeht es dem ungewollten Zeugen einer Straftat. Wer sich guten Gewissens als Zeuge meldet, der gerät buchstäblich in die Mühlen der Justiz. Dem Zeugen werden Pflichten abverlangt, die gesetzlich festgeschrieben sind, die er als „Normalbürger“ gar nicht kennt oder kennen kann. Hier kann vieles richtig, aber auch einiges falsch gemacht werden.
Eine ganz andere Situation, die zu einem kostspieligen Ärgernis führen kann, ist das private Betreiben einer Webseite. Millionen Bürger haben just for fun eine eigene Homepage. Dass damit gesetzliche Vorgaben verbunden und einzuhalten sind, ist keineswegs allen bekannt. Kaum jemand von ihnen verstößt derart eklatant dagegen, dass dadurch anderen Mitbürgern ein Schaden zugefügt wird. Diese Lücke haben findige, oder besser gesagt geldgierige „Abmahnfirmen“ entdeckt. Schon bei dem kleinsten Fehler, durch den niemand zu Schaden kommt, schicken Sie dem Homepagebetreiber eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung.
Der Empfänger hat zwei Möglichkeiten; entweder zahlt er den drei- bis vierstelligen Betrag, oder er riskiert ein Gerichtsverfahren. Im Grunde genommen hat er nichts Rechtswidriges getan; dem Absender der Unterlassungserklärung ist kein Schaden entstanden. Beide kennen sich überhaupt nicht und haben auch keinerlei Berührungspunkte. Trotzdem wird der Privatmann in eine Rechtssituation hineingezogen, in der er auf jeden Fall reagieren muss.
An diesem Punkt ist guter Rat teuer. Der Betroffene, sei es der Unfallbeteiligte, der Zeuge oder der Empfänger einer Unterlassungserklärung, kann sich selbst nicht helfen. Die wenigsten Bürger sind von Haus aus Bürokraten, und noch weniger unter ihnen sind in „Bürokratie und Behördenkram“ erfahren. Nicht zu reagieren geht nicht; die notwendige Reaktion muss jedoch richtig und sachgemäß sein. Das ist ohne fachliche Hilfe und Unterstützung kaum hinzubekommen. Der Betroffene braucht eine versierte Rechtsberatung. Die bietet ihm der Rechtsanwalt als Freiberufler innerhalb der rechtsberatenden Berufe. Wie das Wort ausdrückt, handelt es sich beim Rechtsanwalt um den Sachwalter des Rechts für seinen Mandanten.
Eine Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt, sprich die Ausbildung zum Volljuristen. Jeder Rechtsanwalt muss von derjenigen Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk er seinen Kanzleisitz hat, zugelassen sein. In seinem Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer verpflichtet er sich dazu, „die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten als Rechtsanwalt gewissenhaft zu erfüllen“. Rechtsgrundlage für diese Vereidigung ist § 12 BRAO, der Bundesrechtsanwaltsordnung. Auch davon weiß der Bürger so gut wie nichts, wenn er in seiner Notsituation einen Rechtsanwalt am Ort aufsucht.
Er hat nur zwei Sorgen, und zwar
• Wie stehen die Chancen, aus der Situation heil herauszukommen?
• Wer soll das bezahlen?
Die finanzielle Frage ist präventiv und dadurch deutlich einfacher zu lösen als der akute Rechtsfall. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung ist der Versicherte auf der sicheren Seite. Sie ist sozusagen die Klammer hin zum Rechtsanwalt. Der kann nicht umsonst arbeiten. Er berechnet ein Honorar, von der Sache her vergleichbar mit dem eines Steuerberaters. Der gravierende Unterschied liegt jedoch darin, dass es keine Versicherung für eine Steuerberatung gibt, wohl aber für eine Rechtsvertretung sowie die dazugehörige Beratung. In der heutigen Zeit tut jeder rechts- und geschäftsfähige Bürger gut daran, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Sie lässt sich für die jeweilige Lebenssituation und die Lebensumstände bausteinartig zusammensetzen. Zur Basisversicherung gehören der Vertrags- sowie der Verkehrsrechtsschutz.
Mit einer Rechtsschutzversicherung lässt es sich im wahrsten Sinne des Wortes ruhiger schlafen. Der Versicherte hat die Gewissheit, dass er sich jederzeit wehren und insofern sein Recht wahren kann. Die Situation ist ganz einfach: Im Fall der Fälle wird ein Termin beim Rechtsanwalt vereinbart. Der klärt in einem Telefonat mit der Rechtsschutzversicherung, dass es sich um einen vertraglichen Leistungsfall handelt. Wenn ja, dann gibt der Versicherer dem Rechtsanwalt eine, fachlich formuliert, Deckungszusage. Sie ist das OK dafür, dass ab sofort alle Kosten rund um diesen Rechtsstreit von der Versicherung bezahlt werden; und zwar sowohl die eigenen als auch diejenigen der Gegenseite. Mit dem Unterzeichnen der Vertretungsvollmacht hat der Betroffene ab sofort einen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsvertreter; wie man sagt, hat er einen eigenen Rechtsanwalt.
Das soll keine Werbung für einen Rechtsschutzversicherer sein, sondern die Notwendigkeit einer privaten Rechtsschutzversicherung verdeutlichen. Sie kostet, je nach Umfang und Tarif, monatlich einen niedrigen zweistelligen Betrag. Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung muss sich der Betroffene, wie es genannt wird, einen Rechtsanwalt nehmen. Die anfallenden Kosten sind dieselben mit dem Unterschied, dass sie selbst, also privat bezahlt werden müssen. Das kann teuer, und zwar sehr teuer bis hin zu unbezahlbar werden. Eine staatliche Prozesskostenbeihilfe ist an ein schwaches, geringes Einkommen gekoppelt und kommt für die meisten Rechtsuchenden nicht infrage. Auch in unserer heutigen Gesellschaft ist es leider so, dass Recht bekommen vom Geld abhängig sein kann.
Als Fazit lässt sich festhalten
• Jeder kann von einer auf die andere Sekunde in eine Situation geraten, in der er einen Rechtsbeistand braucht
• Rechtsanwaltskosten werden ab dem Moment fällig, in dem Beratung und Rechtsvertretung beginnen
• Eine Rechtsschutzversicherung trägt sämtliche Kosten im direkten und mittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Leistungsfall
Nach Artikel 3 GG, des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das ist allerdings ohne Rechtsanwalt kaum möglich, und oftmals auch gar nicht zulässig.
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Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.